Rechtsprechung
BAG, 20.03.2018 - 3 AZR 373/16 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Betriebliche Altersversorgung - zeitlich begrenzte Leistung
- IWW
§ 72 Abs. 5 ArbGG, § ... 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a ZPO, § 7 Abs. 2 BetrAVG, § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BetrAVG, § 1b BetrAVG, § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG, § 19 Abs. 3 BetrAVG, § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB, § 30f Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 BetrAVG, § 134 BGB, § 2 Abs. 1 BetrAVG, § 7 Abs. 2 Satz 3 und Satz 4 BetrAVG, § 7 Abs. 2 Satz 1 BetrAVG, § 2 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG, § 7 Abs. 2 Satz 6 Halbs. 1 BetrAVG, § 6 BetrAVG, § 235 Abs. 2 Satz 2 SGB VI, § 288 Abs. 1, § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 92 Abs. 1 Satz 1, § 97 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Umfang der Insolvenzsicherung durch den Pension-Sicherung-Verein; Absicherung eines während der ersten 6 Monate des Altersruhestands unter Anrechnung der Betriebsrente gezahlten monatlichen Entgelts
- bag-urteil.com
Betriebliche Altersversorgung - zeitlich begrenzte Leistung
- rewis.io
Betriebliche Altersversorgung - zeitlich begrenzte Leistung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umfang der Insolvenzsicherung durch den Pension-Sicherung-Verein
- datenbank.nwb.de
Betriebliche Altersversorgung - zeitlich begrenzte Leistung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 22.05.2015 - 19 Ca 7883/14
- LAG Köln, 11.02.2016 - 7 Sa 626/15
- BAG, 20.03.2018 - 3 AZR 373/16
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (11)
- BAG, 28.10.2008 - 3 AZR 317/07
Abgrenzung Betriebsrenten - Übergangsgelder
Auszug aus BAG, 20.03.2018 - 3 AZR 373/16
Selbst einmalige Kapitalleistungen können Versorgungscharakter haben (vgl. BAG 28. Oktober 2008 - 3 AZR 317/07 - Rn. 27 mwN, BAGE 128, 199) .Schon deshalb dient er trotz seiner zeitlichen Beschränkung dazu, die finanzielle Lage des Betriebsrentners zu verbessern und hat daher Versorgungscharakter (vgl. BAG 28. Oktober 2008 - 3 AZR 317/07 - Rn. 29, BAGE 128, 199) .
Jedoch sind weder ihre Einschätzung noch ihr Regelungswille entscheidend, da die zwingenden Bestimmungen des Betriebsrentenrechts nicht umgangen werden können (vgl. BAG 28. Oktober 2008 - 3 AZR 317/07 - Rn. 33 mwN, BAGE 128, 199) .
Gegebenenfalls ist die Bedingung nach § 19 Abs. 3 BetrAVG unwirksam (vgl. BAG 28. Oktober 2008 - 3 AZR 317/07 - Rn. 34, BAGE 128, 199; 18. Februar 2003 - 3 AZR 81/02 - zu I 1 c bb der Gründe) .
- BAG, 20.02.2018 - 3 AZR 239/17
Betriebliche Altersversorgung - Energiebeihilfe - feste Altersgrenze
Auszug aus BAG, 20.03.2018 - 3 AZR 373/16
Der Umfang der Eintrittspflicht des Beklagten für den Übergangszuschuss bestimmt sich nach § 7 Abs. 2 Satz 2, Satz 3 und Satz 6 iVm. § 2 Abs. 1 BetrAVG (vgl. zur Anwendung von § 7 Abs. 2 BetrAVG in der seit dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung ausführlich BAG 20. Februar 2018 - 3 AZR 239/17 - Rn. 13 mwN) .Jedoch tritt der Zeitpunkt des die Eintrittspflicht des Beklagten auslösenden Sicherungsfalls - hier der Insolvenzeröffnung (§ 7 Abs. 2 Satz 1 BetrAVG) - an die Stelle des Zeitpunkts des Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis, wenn dieses zumindest bis zum Zeitpunkt des Sicherungsfalls fortgedauert hat (vgl. BAG 20. Februar 2018 - 3 AZR 239/17 - Rn. 18) .
- BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 11/10
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Schema - Anhebung der …
Auszug aus BAG, 20.03.2018 - 3 AZR 373/16
Insoweit tritt anstelle der ausdrücklich genannten Grenze des 65. Lebensjahres die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (ausführlich hierzu vgl. BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 11/10 - Rn. 48 bis 52 mwN, BAGE 141, 259) und damit im Fall des im August 1953 geborenen Klägers ein Lebensalter von 65 Jahren und sieben Monaten (§ 235 Abs. 2 Satz 2 SGB VI) .
- BAG, 19.07.2011 - 3 AZR 434/09
Betriebliche Altersversorgung - Altersdiskriminierung
Auszug aus BAG, 20.03.2018 - 3 AZR 373/16
Insolvenzgeschützt ist der diesem Verhältnis entsprechende Teil der bei einer Betriebszugehörigkeit bis zur festen Altersgrenze nach der maßgeblichen Versorgungsordnung erreichbaren "fiktiven" Vollrente (vgl. BAG 19. Juli 2011 - 3 AZR 434/09 - Rn. 17 mwN, BAGE 138, 346) . - BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 411/15
Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV
Auszug aus BAG, 20.03.2018 - 3 AZR 373/16
Es genügt, dass der Versorgungszweck die Leistung und deren Regelung prägt (vgl. BAG 20. September 2016 - 3 AZR 411/15 - Rn. 15 mwN, BAGE 156, 196) . - BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 653/07
Ablösende Betriebsvereinbarung für Betriebsrentner
Auszug aus BAG, 20.03.2018 - 3 AZR 373/16
Denn während ein Sterbegeld typischerweise einen anlassbedingten erhöhten Aufwand wie etwa Bestattungskosten ausgleichen soll (vgl. hierzu etwa BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 653/07 - Rn. 19;… 19. September 2006 - 1 ABR 58/05 - Rn. 24; 10. August 1993 - 3 AZR 185/93 - zu 2 c der Gründe) , trägt der Übergangszuschuss dazu bei, finanzielle Verluste, die aus dem Wegfall des bisherigen Einkommens aus dem Arbeitsverhältnis entstehen, für den Arbeitnehmer zu verringern und ihm den Übergang in den Ruhestand wirtschaftlich zu erleichtern. - BAG, 19.09.2006 - 1 ABR 58/05
Betriebsvereinbarung über ein Sterbegeld-Verfahren
Auszug aus BAG, 20.03.2018 - 3 AZR 373/16
Denn während ein Sterbegeld typischerweise einen anlassbedingten erhöhten Aufwand wie etwa Bestattungskosten ausgleichen soll (…vgl. hierzu etwa BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 653/07 - Rn. 19; 19. September 2006 - 1 ABR 58/05 - Rn. 24; 10. August 1993 - 3 AZR 185/93 - zu 2 c der Gründe) , trägt der Übergangszuschuss dazu bei, finanzielle Verluste, die aus dem Wegfall des bisherigen Einkommens aus dem Arbeitsverhältnis entstehen, für den Arbeitnehmer zu verringern und ihm den Übergang in den Ruhestand wirtschaftlich zu erleichtern. - BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 81/02
Verschlechterung eines "Rentnerweihnachtsgeldes
Auszug aus BAG, 20.03.2018 - 3 AZR 373/16
Gegebenenfalls ist die Bedingung nach § 19 Abs. 3 BetrAVG unwirksam (…vgl. BAG 28. Oktober 2008 - 3 AZR 317/07 - Rn. 34, BAGE 128, 199; 18. Februar 2003 - 3 AZR 81/02 - zu I 1 c bb der Gründe) . - BAG, 23.01.2018 - 1 AZR 550/16
Unzulässige Revision
Auszug aus BAG, 20.03.2018 - 3 AZR 373/16
Die bloße Wiedergabe oder der Verweis auf das bisherige Vorbringen genügen hierfür nicht (vgl. BAG 23. Januar 2018 - 1 AZR 550/16 - Rn. 9 mwN) . - BAG, 10.08.1993 - 3 AZR 185/93
Sterbegeld und betriebliche Altersversorgung
Auszug aus BAG, 20.03.2018 - 3 AZR 373/16
Denn während ein Sterbegeld typischerweise einen anlassbedingten erhöhten Aufwand wie etwa Bestattungskosten ausgleichen soll (…vgl. hierzu etwa BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 653/07 - Rn. 19;… 19. September 2006 - 1 ABR 58/05 - Rn. 24; 10. August 1993 - 3 AZR 185/93 - zu 2 c der Gründe) , trägt der Übergangszuschuss dazu bei, finanzielle Verluste, die aus dem Wegfall des bisherigen Einkommens aus dem Arbeitsverhältnis entstehen, für den Arbeitnehmer zu verringern und ihm den Übergang in den Ruhestand wirtschaftlich zu erleichtern. - LAG Köln, 11.02.2016 - 7 Sa 626/15
Übergangszuschuss; betriebliche Altersversorgung; Insolvenzschutz; unverfallbare …
- BFH, 16.03.2021 - X R 44/18
Zeitpunkt der Zusage einer Direktversicherung bei Einkünften gemäß § 22 Nr. 5 …
(2) Charakteristika der betrieblichen Altersversorgung sind nach der ständigen höchstrichterlichen arbeitsrechtlichen Rechtsprechung das Versprechen einer Leistung zum Zweck der Versorgung, ein den Versorgungsanspruch auslösendes biologisches Ereignis wie Alter, Invalidität oder Tod, sowie die Zusage an einen Arbeitnehmer durch einen Arbeitgeber aus Anlass des Arbeitsverhältnisses (vgl. hierzu Urteile des Bundesarbeitsgerichts --BAG-- vom 08.05.1990 - 3 AZR 121/89, Neue Zeitschrift für Arbeits- und Sozialrecht --NZA-- 1990, 931, unter I.2.; vom 16.03.2010 - 3 AZR 594/09, BAGE 133, 289, Rz 23; vom 20.09.2016 - 3 AZR 411/15, BAGE 156, 196, Rz 15, sowie vom 20.03.2018 - 3 AZR 373/16, juris, Rz 25). - LAG Köln, 23.06.2016 - 7 Sa 129/16
Betriebliche Altersversorgung; Übergangsgeld; Übergangszuschuss; Insolvenzschutz; …
Hierzu hat die Berufungskammer bereits in ihrem Urteil vom 11.02.2016 in Sachen 7 Sa 626/15 (jetzt unter dem Aktenzeichen 3 AZR 373/16 beim Bundesarbeitsgericht anhängig) wie folgt Stellung genommen:.